Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Flucht- und Rettungspläne retten im Ernstfall Menschenleben

Flucht- und Rettungspläne veranschaulichen den Weg zu Notausgängen und Feuerlöscheinrichtungen und gewährleisten im Brand- oder Gefahrenfall das sichere Verlassen eines Gebäudes bzw. ermöglichen eine schnelle Rettung von eingeschlossenen Personen durch die Feuerwehr. Da durch sie im Fall des Falles Menschenleben gerettet werden können, sind Flucht- und Rettungspläne für gewerblich genutzte Gebäude sowie für Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind vorgeschrieben und entsprechend erstellen zu lassen.

Nach DIN ISO 23601 wird neben der Erstellung und Anbringung der Flucht- und Rettungspläne an gut sichtbaren Stellen auch die Prüfung von bestehenden Plänen geregelt. Hiernach müssen die Flucht- und Rettungspläne mindestens alle zwei Jahre geprüft und ggf. aktualisiert werden. Die Erstellung, Prüfung und Aktualisierung können wir übernehmen!

Inhalte von Flucht- und Rettungsplänen

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Wahrung der gesetzlichen Anforderungen enthalten Flucht- und Rettungspläne:

  • Grundriss des Gebäude oder Teile davon
  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Ort der Notausgänge
  • Ort und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung
  • Ort und Art der Feuerlöscheinrichtungen
  • Ort des Notfallsammelplatzes
  • Standort des Betrachters
  • Verhaltensanweisungen für den Notfall
  • Legende der Sicherheitszeichen
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Verwandte Suchbegriffe:

Flucht- und Rettungspläne, Erstellung, Aktualisierung, Fluchtpläne, Rettungspläne, Fluchtwege, DIN ISO 23601

INTERESSE?
KONTAKT AUFNEHMEN