Externer Brandschutzbeauftragter
Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Schnittstelle für alle brandschutzrelevanten Themen im Unternehmen
Die Verhütung von Bränden gilt als Gemeinschaftsaufgabe aller im Unternehmen beschäftigten Personen. Für die Gestaltung eines effektiven Brandschutzes ist auch eine Organisation notwendig, die durch eine dafür qualifizierte Person geschaffen und überwacht wird. Genau das fällt der Rolle und Funktion des Brandschutzbeauftragten zu. Der Brandschutzbeauftragte ist auch der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen hinsichtlich der Vermeidung von möglichen Brandgefahren und ist zudem für das betriebliche Notfallmanagement verantwortlich.
Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen wird über Landesgesetze, den Bedingungen von Versicherungen (z.B. Feuerversicherung), behördlichen Auflagen oder einer Gefährdungsbeurteilungen geregelt. Sofern eine Notwendigkeit festgestellt worden ist und Ihr Unternehmen über keinen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter verfügt, der zum Brandschutzbeauftragten bestellt werden soll, bzw. dessen Qualifizierung zu aufwändig ist, so können wir die Funktion des externen Brandschutzbeauftragten übernehmen. Ein externer Brandschutzbeauftragter steht dem Unternehmen wie ein „freier Mitarbeiter“, bzw. Freelancer zur Verfügung.
Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte sind die wichtigsten Ansprechpartner für alle Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie der Brandschutzorganisation. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.:
- Erstellung / Fortschreibung der Brandschutzordnung
- Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdung und Ermittlung von Brand- sowie Explosionsgefahren
- Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Unterstützung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Sicherstellung der Aktualität und Anwendbarkeit von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen usw.
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Unterstützung des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
Vorteile durch einen externen Brandschutzbeauftragten
Durch den Einsatz eines externen Brandschutzbeauftragten entstehen für Sie viele Vorteile:
- Sicherheitsgewinn durch die Koordinierung und Bündelung sämtlicher Brandschutzfragen und -aufgaben in einer Person
- Kein Verlust der Arbeitskraft eines produktiven Mitarbeiters
- Ihnen steht vom ersten Tag ein hochqualifizierter und erfahrener Partner für den betrieblichen Brandschutz zur Verfügung
- Keine Kosten für Weiterbildungen und Schulungen
- Neutraler Blick auf Probleme und Schwachstellen verhindert Interessenskonflikte innerhalb des Unternehmens und beugt Betriebsblindheit vor
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